Was nicht in Garagen gelagert werden darf

Eine Garage bildet hierbei im Alltag keine Ausnahme.

Ganz alltägliche Dinge und Gebäude werden nicht nur als selbstverständlich genommen, sondern auch wie automatisiert jahrelang genutzt. Viele nutzen diese nicht nur zum parken des Autos, häufig werden darin auch Dinge gelagert, welche im eigenen Haushalt oder Keller keinen Platz mehr finden. Das Problem ist, viele von uns wissen gar nicht, dass es niemanden erlaubt ist, verschiedene Objekte, darin dauerhaft unterzubringen. Darunter zählen beispielsweise gefüllte Gasflaschen, Feuerwerkskörper oder Dinge, welche detonieren beziehungsweise für andere Menschen gefährlich werden können.

 

Wer solche Objekte dennoch in einer Garage lagert, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Es kann also sinnvoll sein, beispielsweise Feuerwerkskörper zu Silvester aufzubrauchen, Gasflaschen ebenso und letztgenanntes bei der richtigen Stelle abzugeben. Auf viele leere Gasflaschen gibt es bei der Rückgabe sogar noch einen Pfand zurück. Die Garagenverordnung gibt Aufschluss darüber, was in Garagen gelagert werden darf.